Rechtliches
Cookie-Hinweise
Kurz gesagt: keine eigenen Cookies, keine Analyse, keine Werbekennungen. Stand: 24. August 2026.
1. Worum es geht
Cookies sind kleine Textdateien, die eine Seite im Browser ablegt, um Angaben zwischen zwei Aufrufen zu behalten. Vergleichbar funktionieren der lokale Speicher (localStorage) und der Sitzungsspeicher. Beide Verfahren fallen unter § 25 TDDDG.
2. Was MonitorJoy verwendet
MonitorJoy setzt keine eigenen Cookies. Es laufen keine Analysedienste, keine Werbenetzwerke, keine sozialen Erweiterungen und keine Skripte von Dritten. Gespeichert wird genau ein Eintrag:
- mjy-cookie-choice – lokaler Speicher, Wert „accepted“ oder „declined“. Zweck: den Hinweis unten auf der Seite nicht bei jedem Aufruf erneut anzuzeigen. Der Eintrag bleibt, bis Sie ihn löschen, und wird nicht an uns oder an Dritte übertragen.
3. Kategorien im Überblick
- Notwendig: ein lokaler Eintrag für Ihre Auswahl im Hinweis. Kein Cookie im technischen Sinn.
- Analyse und Statistik: nicht vorhanden. Wir messen keine Besuche, keine Klickwege und keine Verweildauer.
- Werbung und Marketing: nicht vorhanden. Es werden keine Kennungen für Werbezwecke gesetzt und keine Profile gebildet.
4. Cloudflare als Netzwerkdienst
Die Auslieferung läuft über das Netzwerk der Cloudflare, Inc. Cloudflare verarbeitet dabei Verbindungsdaten, um Inhalte bereitzustellen und Angriffe abzuwehren. In unserer Konfiguration werden keine Werbe-Cookies gesetzt. Sollte Cloudflare eine eigene Messfunktion ohne Cookie ergänzen, weisen wir an dieser Stelle darauf hin.
Das Skript, mit dem Cloudflare die Ladegeschwindigkeit dieser Seite misst, setzt keine Cookies und legt nichts auf Ihrem Gerät ab. Es überträgt ausschliesslich technische Leistungswerte des Seitenaufrufs.
5. Auswahl ändern oder löschen
Sie können den gespeicherten Eintrag jederzeit entfernen: In den Browsereinstellungen unter „Websitedaten“ beziehungsweise „Cookies und Websitedaten“ löschen Sie die Daten für monitorjoy.com. Danach erscheint der Hinweis beim nächsten Aufruf wieder, und Sie können neu entscheiden. Auch der private Modus Ihres Browsers verwirft den Eintrag beim Schließen des Fensters.
6. Rechtsgrundlage
Der lokale Eintrag ist erforderlich, damit die von Ihnen gewünschte Funktion „Hinweis nicht erneut anzeigen“ bereitgestellt werden kann (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Eine darüber hinausgehende Verarbeitung findet nicht statt. Weitere Angaben stehen in der Datenschutzerklärung. Stand: 24. August 2026.